Es wird empfohlen, die Dübel unmittelbar neben der Fehlbohrung einzubauen, vorausgesetzt, dass die Verankerungstiefe mit der Tiefe der Fehlbohrung zunimmt, oder ein neues Bohrloch in einem Abstand von mindestens der doppelten Tiefe der Fehlbohrung zu erstellen. Alternativ kann auch ein geringerer Abstand gewählt werden, vorausgesetzt, die Fehlbohrung wird mit hochfestem Mörtel verfüllt. Sofern die Fehlbohrung nicht mit Mörtel verfüllt wird, darf sie jedoch unter Schräg- oder Querbelastung nicht näher als 1,0 hef (effektive Verankerungstiefe) oder 5 d0 (Nenndurchmesser des Dübels) von der Fehlbohrung in Richtung der Lasteinwirkung entfernt sein.
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