Italien, Griechenland, die Türkei, Zypern und Island sind laut dem Schweizerischen Erdbebendienst die Länder mit der höchsten Erdbebengefährdung in Europa, da sie sich in Gebieten mit hoher tektonischer Aktivität befinden. Diese Aktivität könnte in den nächsten 50 Jahren um 10 % zunehmen.
Verankerungen und Befestigungen sind von zentraler Bedeutung für strukturelle und nicht-strukturelle Installationen, insbesondere wenn die Gefahr seismischer Bewegungen besteht. Deshalb unterliegen Verankerungen und Befestigungen seit 2013 einer Regelung und Normalisierung ihrer Verwendung durch Eurocode 2, Teil 4, Anhang C (Norm EN 1992-4) und daher einem Prüfverfahren, das alle erforderlichen technischen Daten für Baukonstruktion mit seismischer Belastung enthält.
Die Eignung für seismische Belastungen wird wie folgt klassifiziert:
- Seismische Kategorie C1 – (weniger streng) Beurteilungsverfahren für nicht tragende Befestigungen gemäß den Empfehlungen von Eurocode 2, Teil 4.
- Seismische Kategorie C2 – (strenger) Beurteilungsverfahren für tragende und nicht tragende, anspruchsvollere Befestigungen durch kritische Prüfungen mit Schwellbeanspruchungen in dynamischen Rissen.
Die Verpflichtung zur Verwendung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab.
Derzeit ist es in Spanien Vorschrift, Produkte zu verwenden, die mit seismischen Kategorien von C1- und C2-Verankerungen in den Gebieten zugelassen sind, die gemäß der folgenden seismischen Gefahrenkarte für Wohngebäude und alle Bodentypen festgelegt wurden (im hellorangen Bereich hängt die zu verwendende seismische Kategorie vom Bodentyp ab).
Was versteht man unter einer tragenden und einer nichttragenden Befestigung?
Nichttragende Systeme sind solche, deren Versagen die allgemeine Stabilität der Bauarbeit nicht gefährdet, z. B. Elektroinstallationen, Rohrleitungen sowie Lüftungs- und Heizungsanlagen.
Die „redundante“ Eigenschaft bezieht sich auf Anwendungen mit Mehrfachbefestigungen, bei denen im Falle eines Versagens oder eines übermäßigen Schlupfs einer von ihnen die Last auf benachbarte Befestigungsstellen verteilt wird, ohne die Anforderungen an Widerstand und Betrieb des Systems wesentlich zu verletzen.
Woher weiß ich, ob ich ein von Seismic zugelassenes Produkt verwenden soll?
Zunächst muss bei den offiziellen Stellen des Landes, in dem die Installation durchgeführt werden soll, überprüft werden, ob Anforderungen in Bezug auf die Klasse des Gebäudes oder die Art der Anwendung bestehen. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl der seismischen Leistung nach dem Grad der seismischen Einwirkung und der Wichtigkeitsklasse von Gebäuden gemäß EN 1998-1: 2011, 4.2.5
Seismizitätsniveaua | Bedeutungskategorie nach: EN 1998-1, 4.2.5 | |||
---|---|---|---|---|
Klasse ag Sº | I | II | III | IV |
Sehr geringb ag S ≥ 0,05 g | Keine zusätzliche Anforderung | |||
Geringb 0,05 g < ag S ≥ 0,10 g | C1 | C1d oder C2o | C2 | |
> Gering bisg S ≥ 0,10 g | C1 | C2 |
b. Definition nach Norm EN 1998-1: 2004, 3.2.1.
c. AG Bodenbeschleunigung auf Untergrund, Typ A (EN 1998-1: 2004, 3.2.1.)
d. Bodenfaktor (siehe z. B. EN 1998-1: 2004, 3.2.2.)
e. C1 für Verbindungen Typ „B“ (siehe TR045 5.1) für Befestigungen von nichttragenden Bauteilen an Bauwerken.
f. C2 für Verbindungen Typ „A“ (siehe TR045 5.1) für Befestigungen von tragenden Bauteilen an Bauwerken.
Zone | SEISMIZITÄT | Bedeutungskategorie der Gebäude | |||
---|---|---|---|---|---|
I | II | III | IV | ||
1 | Sehr schwach | Keine seismischen Anforderungen | |||
2 | Schwach | C1 nichttragend C2 tragend | |||
3 | Mäßig | C2 | |||
4 | Mittelstark | ||||
5 | Stark |
I. Bauten von geringer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit, beispielsweise landwirtschaftliche Bauten usw. Beispiel: Schuppen, Werkzeugräume.
II. Bauten, deren Widerstand gegen Erdbeben von mittelgroßer Bedeutung ist im Hinblick auf die mit einem Einsturz verbundenen Folgen. Beispiel: Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude.
III. Bauten, deren Widerstandsfähigkeit gegen Erdbeben im Hinblick auf die mit einem Einsturz verbundenen Folgen wichtig ist, z. B. Schulen, Versammlungshallen, kulturelle Einrichtungen, usw.
IV. Bauten, deren Unversehrtheit während des Erdbebens von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Zivilbevölkerung ist. Beispiel: Krankenhäuser, Feuerwachen, Kraftwerke usw.
Verfahren zur Erlangung der seismischen Zulassung
Das Verfahren zur Erlangung der seismischen Zulassung ähnelt dem zur Erlangung einer ETA. Voraussetzung ist, dass die Verankerung zuvor für gerissenen Beton zugelassen ist (Optionen 1 bis 6 des EAD).
Welche Art von Prüfungen werden während des Zulassungsverfahrens durchgeführt?
Die spezifischen Prüfungen für die seismische Leistung hängen von der Kategorie C1 oder C2 ab und sind in dem entsprechenden EAD festgelegt. Dazu gehören Prüfungen mit größeren Rissen und zyklischen Belastungen.
Welche Art von Prüfungen werden während des Zulassungsverfahrens durchgeführt?
Die seismische Leistung einer Verankerung wird in der entsprechenden ETA angegeben. INDEX®-Produkte enthalten neben dem entsprechenden ETA-Siegel ein seismisches Siegel, das die seismische Zulassungskategorie (C1, C2 oder C1 und C2) kennzeichnet.