Die RoHS-Richtlinie schränkt die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen bei der Herstellung verschiedener Arten von Elektro- und Elektronikgeräten ein (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBDE) und Bis(2-ethylhexyl)phthalat). Diese Zulassung legt Höchstwerte für die Menge dieser Stoffe fest, die in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein dürfen. Sie ist eng mit der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verbunden.
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