Das CE-Zeichen zeigt die Konformität eines Produkts mit den EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz, die in der Verantwortung des Herstellers des Produkts liegen.
Das CE-Zeichen muss auf Produkten angebracht werden, für die der Hersteller eine Leistungserklärung abgegeben hat. Diese Erklärung ist obligatorisch, wenn das Produkt von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) abgedeckt ist oder wenn für das Produkt eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde. In anderen Fällen ist die Anbringung des CE-Zeichens untersagt.
Die Art und Weise der Kennzeichnung von Befestigungselementen ist in der Bauproduktenverordnung 305/2011, Artikel 9, angegeben. Folgendes muss enthalten sein:
- CE-Logo (https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/ce-marking_en), gefolgt von den letzten 2 Ziffern des Jahres der ersten Anbringung.
- Eingetragener Handelsname und Kontaktanschrift des Herstellers. Auch die Handelsmarke kann verwendet werden, wenn sie eine solche Identifikation leicht und eindeutig ermöglicht.
- Produkt-Identifikationsnummer
- Nummer der Leistungserklärung und Website, auf der sie abgerufen werden kann.
- Verweis auf die Nummer der harmonisierten technischen Spezifikation (harmonisierte europäische Norm oder ETA)
- Kennnummer der benannten Stelle, falls zutreffend (dies gilt für Produkte der Systeme 1+, 1 und 2+).
- Bestimmungsgemäße Verwendung gemäß der geltenden Norm
- Stufe oder Klasse der erklärten Leistung. Bei Befestigungselementen wird dies aus Platzmangel auf der Kennzeichnung normalerweise nicht angegeben.
Beispiel für die Kennzeichnung einer Verankerung mit M10 x 90:
Diese Informationen müssen gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild angebracht werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird die Kennzeichnung auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht. Bei Befestigungselementen wird die CE-Kennzeichnung üblicherweise auf der Verpackung angebracht.
Bei dem „CE“-Logo muss es sich um das offizielle Logo handeln; es darf nicht mit anderen ähnlichen Logos verwechselt werden, die in betrügerischer Absicht auf dem Markt verwendet werden, um Benutzer in die Irre zu führen. https://dserver.bundestag.de/btd/19/280/1928089.pdf