Die CE-Kennzeichnung ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt die EU-weiten Anforderungen erfüllt, die dem Hersteller obliegen, und dass das betreffende Produkt den EU-Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnung entspricht.
Im Wesentlichen handelt es sich um technische und sicherheitstechnische Anforderungen, die für Bauprodukte gelten, die fest installiert werden. Das CE-Zeichen ist demzufolge kein Qualitätssiegel. Mit der CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller lediglich die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und die Einhaltung der europäischen Norm für das betreffende Produkt.
Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten mit CE-Kennzeichnung nicht einschränken, es sei denn, das betreffende Produkt ist nachweislich nicht konform.
Bei Dübeln und Befestigungselementen ist die CE-Kennzeichnung mit der Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO 305/2011/EU) verbunden. Diese Verordnung sieht vor, dass die CE-Kennzeichnung für Produkte vorgeschrieben ist, die unter das Dach einer harmonisierten europäischen Norm fallen. Andererseits muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung auch dann anbringen, wenn es keine harmonisierte europäische Norm gibt, das Produkt aber durch eine Europäische Technische Bewertung (ETA – European Technical Approval) gemäß einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD – European Assessment Document) abgedeckt ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Europäische Technische Bewertung (ETA) FREIWILLIG ist.
Es folgt eine Reihe wichtiger Definitionen der EU-BauPVO:
- Harmonisierte europäische Norm: Norm, die von einem der in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG aufgeführten europäischen Normungsgremien übernommen wurde.
- Europäisches Bewertungsdokument (EAD – European Assessment Document): Dokument, das von technischen Bewertungsstellen erarbeitet wird und die Grundlage für Europäische Technische Bewertungen bildet.
- Europäische Technische Bewertung (ETA – European Technical Assessment): Leistungserklärung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale gemäß dem entsprechenden Europäischen Bewertungsdokument.
- Hersteller: jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauprodukt herstellt oder ein Bauprodukt entwickeln oder herstellen lässt und es unter ihrem Namen oder ihrer Marke vertreibt.
- Händler: jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette außer dem Hersteller oder dem Importeur, die ein Bauprodukt kommerzialisiert.
Mit der CE-Kennzeichnung gehen für den Hersteller wichtige Verpflichtungen einher, von denen die folgenden hervorzuheben sind:
- Der Hersteller muss für jedes Produkt eine Leistungserklärung (DoP) erstellen und sicherstellen, dass sie dem Endverbraucher zur Verfügung steht (zusammen mit dem Produkt im Druckformat oder in elektronischer Form zugänglich).
- Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Konformität der in der Leistungserklärung erklärten Leistung.
- Der Hersteller muss die CE-Kennzeichnung auf dem Bauprodukt anbringen; es ist zulässig, diese auf der Verpackung anzubringen, wenn das Produkt aufgrund seiner Größe oder seiner Eigenschaften nicht mit der Kennzeichnung versehen werden kann.
- Der Hersteller muss die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit in Übereinstimmung mit dem für jedes Produkt geltenden System durchführen.
Laatste revisie: FAQ36 rev0