Die Leistungserklärung beschreibt die Leistung des Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale. Sie wird vom Hersteller ausgestellt, wenn das Produkt in Verkehr gebracht wird und von einer harmonisierten Norm abgedeckt ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht (wenn der Hersteller sich für dieses Verfahren entschieden hat). Auf diese Weise übernimmt er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung.
Importeure oder Händler, die ein Produkt unter ihrem Namen in Verkehr bringen, müssen die Leistungserklärung unter ihrem Markennamen ausstellen und tragen dabei die gleiche Verantwortung wie der Hersteller.
Eine Kopie der Leistungserklärung wird vom Hersteller oder gegebenenfalls vom Händler oder Importeur an den Empfänger des Produkts oder einer Charge des Produkts ausgehändigt, entweder im Papier- oder elektronischen Format. Alternativ kann eine Kopie der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden, indem der Empfänger des Produkts darüber informiert wird, dass diese auf der Website des Herstellers, Händlers oder Importeurs eingesehen werden kann.
Der Verweis auf die Leistungserklärung ist auf dem Etikett als Teil der Anforderungen für die CE-Kennzeichnung für das Produkt enthalten.
Der Verweis auf die Leistungserklärung ist auf dem Etikett als Teil der Anforderungen für die CE-Kennzeichnung für das Produkt enthalten.
Die Hersteller müssen die Leistungserklärung zehn Jahre lang aufbewahren, nachdem das Produkt in Verkehr gebracht wurde (Artikel 11.2).