Beim Bohren für den Einbau des Dübels müssen wir darauf achten, die im Grundmaterial befindlichen Bewehrungsstäbe nicht zu beschädigen.
Um die Position der Bewehrung im Voraus zu kennen, ist es ratsam, die detaillierten Pläne des Projekts zu konsultieren, um die Konfiguration und die Anordnung der Bewehrung im Beton zu sehen, und auch Metalldetektoren zu verwenden, um die Position und die Anordnung dieser Bewehrung genau zu kennen.
Bei Spannbeton und Hohlkörperplatten muss der Abstand zwischen dem Bohrloch und der Bewehrung mindestens 50 mm betragen.
Für den Fall, dass wir beim Bohren trotz aller oben genannten Maßnahmen auf eine Bewehrung stoßen, müssen wir den Bohrvorgang abbrechen und eine neue Bohrung vornehmen, um die Bewehrung nicht zu beschädigen.
Es wird empfohlen, die Dübel unmittelbar neben der Fehlbohrung einzubauen, vorausgesetzt, dass die Verankerungstiefe mit der Tiefe der Fehlbohrung zunimmt, oder ein neues Bohrloch in einem Abstand von mindestens der doppelten Tiefe der Fehlbohrung zu erstellen. Alternativ kann auch ein geringerer Abstand gewählt werden, vorausgesetzt, die Fehlbohrung wird mit hochfestem Mörtel (min. 40 N/mm2) verfüllt. Sofern die Fehlbohrung nicht mit Mörtel verfüllt wird, darf sie jedoch unter Schräg- oder Querbelastung nicht näher als 1,0 hef (effektive Verankerungstiefe) oder 5 d0 (Nenndurchmesser des Dübels) von der Fehlbohrung in Richtung der Lasteinwirkung entfernt sein.
Laatste revisie: FAQ33 rev0